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Feuerwerkskörper

Der richtige Umgang mit Feuerwerkskörpern

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Vermeiden von eigenen Verletzungen und Verletzungen anderer sowie von Bränden.
Achten Sie beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die Gefahrenklasse. Je nach Grad ihrer Gefährlichkeit werden Sie in 4 Klassen eingeteilt:

  • Klasse I : Feuerwerksspielwaren (Aufdruck BAM-P I)
  • Klasse II : Kleinfeuerwerk (Aufdruck BAM-P II)
  • Klasse III: Mittelfeuerwerk (Aufdruck BAM-P III)
  • Klasse IV: Großfeuerwerk

Feuerwerkskörper der Klassen III und IV dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft noch abgebrannt werden.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur kurz in der Zeit vom
31. Dezember, 18.00 Uhr bis zum 1. Januar, 1.00 Uhr erlaubt. Die Abgabe darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen.

Lesen Sie sich in jedem Fall vor dem Umgang die Gebrauchsanweisung der verschiedenen Feuerwerkskörper durch. Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I, z.B. Tischfeuerwerk, ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen des betreffenden Produktes in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist. Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen abbrennen und nicht in der Nähe von leicht entzündlichen Materialien.


Feuerwerkskörper niemals auf Menschen oder Tiere werfen!
Feuerwerkskörper niemals in oder auf Häuser oder andere Gebäude werfen!
Nichtgezündete Feuerwerkskörper niemals nachzünden!

Die Verwendung von Signalmunition und Seenotraketen sowie das Abschießen von Munition aus Schusswaffen jeder Art als Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist daher verboten.

Abgefeuert werden darf dagegen erlaubnisfreie Signalmunition auf dem eigenen Grundstück. Es darf aber nur im Freien senkrecht in die Luft geschossen werden.

Schießen von Balkonen in Wohnanlagen ist verboten.


Schließen Sie in der Silvesternacht sämtliche Lüftungsklappen und Fenster Ihrer Wohnung. Für Büro- und Betriebsräume, Läger, Ställe, Schuppen, Garagen gilt das Gleiche.
Bedenken Sie, dass die Mehrzahl aller Feuerwerkskörper nur im Freien angezündet werden darf. Das Zünden in Wohn- und Treppenräumen, an geöffneten Fenstern und auf Balkonen ist gefährlich und führt häufig zu Bränden.

Halten Sie keine Feuerwerkskörper wie z.B. Kanonenschläge, Donnerschläge oder Böller in der Hand, sondern legen Sie sie im Freien auf den Boden und zünden Sie sie dann mit „langem Arm“ an; danach halten Sie 3 bis 4 m Abstand. In der Hand angezündete Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert wegwerfen. Handschuhe schützen vor möglichen Verbrennungen.

Starten Sie auch keine Raketen aus der Hand, sondern nur aus einer auf den Boden gestellten Flasche.

Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen kann. Raketen, deren Stöcke beschädigt sind, dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar ist. Niemals einen „Versager“ erneut anzünden!



Bitte beachten Sie den entsprechenden Absatz bezüglich externer Links im Impressum.